Ein Erbe für die Region – Spuren legen über das eigene Leben hinaus
Was wird von mir bleiben? Was war mir besonders wichtig und wofür bin ich besonders dankbar? Wen oder was will ich unterstützen, wenn ich selbst einmal nicht mehr hier bin? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele von uns, insbesondere dann, wenn wir älter werden. Dies führt unweigerlich zum Thema Testament und Vererben. Vererben bedeutet, über den eigenen Tod hinaus Spuren zu hinterlassen – in der eigenen Familie, bei Freunden oder Institutionen, denen man zugewandt ist. Je früher wir uns um unser Testament kümmern, desto aktiver und selbstbestimmter können wir unser Erbe regeln.
Möchten Sie in unserer Region nachhaltig etwas bewirken und liegt Ihnen dabei ein bestimmtes Thema am Herzen? Gerne sprechen wir mit Ihnen unverbindlich über Ihre Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit einem Erbe oder Vermächtnis für die Bürgerstiftung können Sie auch unser bestehendes Engagement für die Menschen im Landkreis Fürstenfeldbruck nachhaltig unterstützen. Von der Tafel bis zur Einzelfallhilfe: Ihr Erbe kommt an. Von der Unterstützung junger Familien und Schulkinder bis zur Seniorenhilfe: Ihr Erbe tut Gutes. Von der Förderung von Kunst und Brauchtum bis zum Umwelt- und Klimaschutz: Ihr Erbe ist sichtbar. Ihr Erbe prägt die Region Fürstenfeldbruck, Ihr Erbe stiftet Lebensqualität. In einem Satz: Ihr Erbe ist bei uns in guten Händen.
Wenn Sie die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament bedenken, bleibt dieses Erbe erbschaftssteuerfrei. Auch werden Erben rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung übertragen.