Der Bründlpark: ein schwieriges Erbe wird erfüllt


Vor 14 Jahren hat die Fotografin Tamara Bründl der Bürgerstiftung ihr etwa 5.000 Quadratmeter großes Grundstück mit einem wertvollen alten Baumbestand in Puchheim vererbt. Nach ihrem Willen soll dort „auf ewig“ ein öffentlicher Park für Mensch und Tier entstehen.

Zur Realisierung des Parks vermachte sie der Stiftung zwar ein beträchtliches Vermögen, aber schon allein der Unterhalt des Areals ist derzeit mit hohen Kosten verbunden: So müssen beispielsweise die alten Bäume regelmäßig von einem Baumsachverständigen kontrolliert und ausgeschnitten werden, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Hierfür werden bei der Größe der Bäume Baumkletterer benötigt. Die anfallenden Pflegekosten für das Grundstück belaufen sich auf etwa 30.000 Euro pro Jahr. Für die Errichtung eines öffentlichen Parks ist es nicht damit getan, den Zaun vom Grundstück zu entfernen, vielmehr gibt es zahlreiche Vorschriften, die zu beachten sind – von der Anlage sicher begehbarer Wege bis hin zu einem Müllkonzept. Errichtung und Unterhalt eines öffentlichen Parks würden das Vermögen in 15 bis spätestens 20 Jahren komplett aufzehren und der Stifterwille „auf ewig“ könnte nicht erfüllt werden. Nichts tun und das Grundstück mehr oder weniger sich selbst überlassen, ist auch keine Option. Auch hier wäre der Stifterwille nicht gewahrt.

Zwei Wohnhäuser sollen den Park sichern

Weil die Bürgerstiftung den Stiftungsauftrag von Frau Bründl sehr ernst nimmt, musste sie sich etwas einfallen lassen. Es entstand die Idee, durch den Bau von zwei Wohnhäusern mit je fünf Wohneinheiten im nördlichen, auch jetzt schon teilweise bebauten Bereich des Grundstücks, den Unterhalt des Parks dauerhaft zu sichern. Finanziert werden sollen Häuser und Park aus Mitteln der Bürgerstiftung und dem Bründlvermögen. Für die geplanten Gebäude, Carports und Fahrradständer werden circa 600 Quadratmeter Fläche benötigt.

Frau Bründls Wohnhaus muss abgerissen werden, da es baufällig ist und dies auch im Testament so vorgesehen ist. Dass die Künstlergruppe „GröbenArt“ dort ihr Domizil gefunden hat, war von Anfang an nur als Zwischenlösung gedacht.

In einem Anbau der Villa, der in einem sehr schlechten Zustand ist, haben Freunde von Frau Bründl lebenslanges Wohnrecht. Die Stiftung nimmt auch diesen Auftrag der Erblasserin sehr ernst. Die Statik des Anbaus und die Senkungsschäden bereiten dem Stiftungsvorstand Sorgen. Der Gebäudeteil kann nicht mehr saniert werden. Es ist nicht sichergestellt, dass das Ehepaar sein lebenslanges Wohnrecht dort nutzen kann. Wiederholt hat der Vorstand das Gespräch mit dem Ehepaar gesucht und ihm während der Bauphase eine andere Wohnmöglichkeit angeboten – fernab von schiefen Böden und Wänden sowie dem anfallenden Baulärm. Doch das Paar lehnte die Option ab, es will weiterhin in seiner Wohnung und gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Nach Fertigstellung der neuen Häuser bietet die Bürgerstiftung dem Ehepaar eine altersgerechte, barrierefreie Erdgeschosswohnung im Bründlpark an, zu den gleichen, sehr günstigen Konditionen wie bisher.

Das Erfüllen des Stifterwillens

Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern achtet streng darauf, dass der Stifterwille bei Abweichungen vom Stiftungszweck gewahrt bleibt. Sie hat das Vorhaben der Bürgerstiftung geprüft und für gut befunden – gerade auch wegen des Ewigkeitsgedankens. Auch der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt (ASU) der Stadt Puchheim hat vor Kurzem das Bauvorhaben gebilligt und der geplanten Parkgestaltung zugestimmt. Im Herbst 2026 wird mit der Stadt Puchheim gemeinsam ein städtebaulicher Vertrag zu Park und Bebauung erarbeitet. Im August 2026 wurden Bodenbohrungen vorgenommen, die für die statischen Berechnungen der geplanten Häuser, aber auch des Altbestands erforderlich sind.

Die Stiftungsaufsicht hat schon vor Jahren der Bürgerstiftung dringend davon abgeraten, nach dem Abbruch der baufälligen Gebäude das Baurecht vom Grundstück zu nehmen, wie von der Stifterin gewünscht. Denn auch, wenn der Park „auf ewig“ gedacht ist, kann niemand wissen, welche Veränderungen im Laufe der kommenden Jahrzehnte auf uns zukommen werden. Die Aufgabe des Baurechts ist nur ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Frau Bründls letzten Willen tatsächlich erfüllen zu können.

Die Stadt Puchheim hatte das Testament und den Park deswegen seinerzeit abgelehnt. Inzwischen schwer erkrankt, wandte sich Frau Bründl daraufhin an die Bürgerstiftung. Das in der Eile handschriftlich niedergeschriebene Testament enthielt leider Unschärfen. Dennoch: Voller Respekt vor ihrem letzten Willen ist die Bürgerstiftung bemüht, dem ihr überlassenen Erbe weitestgehend gerecht zu werden.

Die Bürgerstiftung wünscht sich, dass in einem konstruktiven Dialog mit der Puchheimer Bürgerschaft zügig mit dem Bauvorhaben und der Gestaltung eines schönes Parks begonnen werden kann.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website zum Bründlpark (LINK)